Allgemeine Vertrags- und Geschäftsgrundlagen (AGB)

Von Sebastian Nafroth, firmierend unter „3f8h.net / electronic publishing“,
Oswald-Haug-Weg 3, 79312 Emmendingen, im folgenden „3f8h.net“ genannt.

Stand: November 2019

1. Präambel

1.1 / 3f8h.net bietet Dienstleistungen im Bereich Planung, Auswahl, Entwicklung, Verkauf und Umsetzung von Soft- und Hardware-Lösungen und deren Schulung an, weiter Support im IT- und grafischen Gewerbe.

1.2 / Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge von 3f8h.net mit dem Kunden. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Diese werden nur mit ausdrücklicher Anerkennung durch 3f8h.net rechtsverbindlich. Diese AGB gelten zudem für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 / Mündliche Nebenabreden sind in Textform zu dokumentieren. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch 3f8h.net.

2. Angebot und Preise

2.1 / Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen, Bestellungen und Aufträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen mit 3f8h.net und für alle Geschäftsbereiche von 3f8h.net.

2.2 / Maßgebend sind die von 3f8h.net genannten Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.3 / Angebote von 3f8h.net sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. An fixe Angebote hält sich 3f8h.net in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung oder Auftragsbestätigung des Kunden und Auftragsbestätigung von 3f8h.net zur Geltung. Zwischenzeitliche Preisänderungen von Lieferanten von 3f8h.net für Waren und Leistungen, die nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen, reicht 3f8h.net dem Kunden weiter.

2.4 / Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist 3f8h.net berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozent Zinsen jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen [http://www.basiszins.de]. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass 3f8h.net infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

2.5 / Auslagen, insbesondere technische Nebenkosten, die 3f8h.net im Rahmen der Durchführung ihrer Leistungen entstehen, sind gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.

2.6 / Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.7 / Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

2.8 / Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn 3f8h.net darüber endgültig verfügen kann.

2.9 / Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

3. Leistung, Termine etc.

3.1 / 3f8h.net erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von 3f8h.net, wenn dies ausdrücklich im Pflichtenheft vereinbart ist.

3.2 / 3f8h.net ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

3.3 / Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde alle erforderlichen Informationen und sämtliches zu Erledigung des Auftrags erforderliches Material an 3f8h.net übergeben.

3.4 / 3f8h.net ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, 3f8h.net hierzu ggf. schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.5 / Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von 3f8h.net abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, 3f8h.net im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

3.6 / Die Leistungen von 3f8h.net sind gemäß der im jeweiligen Einzelauftrag oder in anderer Form vertraglich vereinbarten Beträge zu vergüten. Auch der Zahlungsplan wird im Pflichtenheft geregelt. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine andere Regelung im Pflichtenheft vereinbart wurde.

3.7 / Zusatzleistungen, die nicht im Pflichtenheft oder Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in unvollständiger Form / von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter / außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

3.8 / Liefertermine oder -fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Ist für die Leistung von 3f8h.net die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

3.9 / Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden / nicht rechtzeitiger Lieferung von notwendigen Unterlagen durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen oder nicht erteilter schriftlicher Freigabe durch den Kunden / Lieferproblemen von Drittlieferanten an 3f8h.net verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

3.10 / Soweit 3f8h.net seine vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für ihn unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für 3f8h.net keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

3.11 / Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

3.12 / Der Kunde kann bis zur Endabnahme eine Änderung und/oder Ergänzung des Pflichtenhefts verlangen. 3f8h.net wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von 3f8h.net zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für 3f8h.net ergibt.

3.13 / Ist der Mehraufwand im Verhältnis zu den vereinbarten Konditionen aus Sicht von 3f8h.net unverhältnismäßig, werden die Vertragspartner innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme von 3f8h.net über eine Anpassung des Vertrages verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von 3f8h.net ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Kunden zur Kündigung dieses Vertrages nach § 649 BGB bleibt unberührt.

3.14 / Der Kunde erklärt die Abnahme der Leistungen oder Teilleistungen von 3f8h.net durch Abgabe einer Freigabeerklärung bzw. konkludent durch Ausgleich der Rechnung von 3f8h.net.

3.15 / Die Leistungen von 3f8h.net gelten ferner als abgenommen, wenn 3f8h.net die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert / oder der Kunde die Arbeitsleistungen oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte bereits verwendet, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel von 3f8h.net erbrachten Leistungen beruht.

3.16 / Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

3.17 / Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem Passwörter, Fehlerprotokolle, ggf. Images der Rechner etc. zeitgerecht zur Verfügung stellen.

3.18 / Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und ggf. EDV-technischer Sicht und bei digitalen Arbeitsleistungen für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

3.19 / Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen auftreten, wird der Kunde 3f8h.net unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, e.Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon schriftlich unterrichten.

4. Gewährleistung

4.1 / 3f8h.net haftet bei der Implementierung von Fremdsoftware nur für eigenes Verschulden. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln und entsprechende Dienstleistungen anzubieten, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Unter dieser Einschränkung leistet 3f8h.net die Gewähr, dass Software im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.

4.2 / 3f8h.net gewährleistet, dass die Software auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist.

4.3 / Erweist sich Software im Sinne von Ziffer 4.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 4.2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt, eine Rücknahme der gelieferten Software durch 3f8h.net und ein Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch diese Software im Sinne von Ziffer 4.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 4.2 als fehlerhaft und gelingt es 3f8h.net nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe der Software und Rückerstattung des Kaufpreises. Dies gilt nur für die von 3f8h.net entwickelte Software. Bei Wiederverkauf hat 3f8h.net keinen Einfluss auf die Qualität der Software und kann diese daher nicht mehr zurücknehmen.

4.4 / Eine weitergehende Gewährleistungspflicht durch 3f8h.net besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen von Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.

4.5 / Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden innerhalb von 10 Tagen schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben gerügt werden. Versteckte Mängel können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Entdeckung ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der Tag der Anlieferung und der Tag des Einganges der Mängelrüge. Diese Mängel müssen auf Standardsystemen reproduzierbar sein. Abweichungen, die auf Grund eines fehlerhaften Systems des Kunden entstehen, berechtigen diesen nicht zur Mängelrüge.

4.6 / Eine Eigenbeseitigung des Mangels durch den Kunden erkennt 3f8h.net nur an, wenn vorher deren grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Mangel, sowie die Höhe des vom Kunden gewünschten Abzuges vom Kaufpreis ausdrücklich abgestimmt worden ist.

4.7 / Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Standard- sowie Anpassungs-Software bei Ablieferung der Vertragsgegenstände.

4.8 / Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte an den Vertragsgegenständen Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung, außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung von nicht vom Hersteller oder 3f8h.net empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf Datenübertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen, sowie auf Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.

4.9 / Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, auch für Mangelfolgeschäden – soweit nicht bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert worden sind –, sowie an Rechtsgütern von Dritten entstandenen Schäden einschließlich entgangenen Gewinns aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Abteilungen oder Angestellten oder vorsätzliches Verhalten unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt.

4.10 / Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.

5. Haftung

5.1 / Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet 3f8h.net unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das Fünffache des Kaufpreises/Lizenzpreises oder Erstellungspreises sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung und Hardwarelieferung typischerweise gerechnet werden muss, sofern nicht 3f8h.net nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

5.2 / Im Übrigen haftet 3f8h.net unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet 3f8h.net nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz.

5.3 / Für leichte Fahrlässigkeit haftet 3f8h.net nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

5.4 / Die Haftung für Datenverlust durch 3f8h.net muss ausdrücklich im Bereich Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei Nichtvereinbarung gilt jedwede Haftung durch Datenverlust als ausgeschlossen. Bei vereinbarter Datensicherung durch 3f8h.net wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System) eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet 3f8h.net jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationsdiensteanbietern oder durch die Verwendung von nicht von 3f8h.net geprüften Programmen oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen.

5.5 / Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von 3f8h.net.

5.6 / Eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte an der Software 

6.1 / 3f8h.net gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. 3f8h.net überträgt dem Kunden grundsätzlich nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. 3f8h.net bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

6.2 / Will der Kunde von 3f8h.net gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

6.3 / Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen 3f8h.net und dem Kunden.

6.4 / Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

6.5 / Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken 3f8h.net zu nennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, 3f8h.net eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von 3f8h.net bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

6.6 / Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

6.7 / Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über (Ende der aufschiebenden Bedingung nach 6.1).

6.8 / Weitere Regelungen über Nutzung, Vervielfältigungsrechte, Mehrfachnutzungen, Netzwerkeinsatz, Weitergabe der Software und andere Rechte enthält ggf. der jeweilige individuelle Softwarelizenzvertrag.

6.9 / Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von 3f8h.net.

6.10 / Ohne gesonderte Vereinbarung ist 3f8h.net nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Roh- & Quelldateien etc. verpflichtet.

6.11 / 3f8h.net hat das Recht, den Kunden auf seiner Website namentlich unter der Rubrik „Kunden“ zu nennen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er ausdrücklich und schriftlich widersprechen.

6.12 / Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

7. Installation von Software durch 3f8h.net

7.1 / Nimmt 3f8h.net aufgrund gesonderten Auftrags die Installation von Software vor, werden nach der Installation Betriebsabnahmetests durchgeführt. Hierzu gehören eine Überprüfung und Vollständigkeitskontrolle der Software und Dokumentation, Durchschnittsbeschaffenheit-Performencetests bei Standard- und Anpassungs-Software.

7.2 / Ein Verzicht auf die Tests oder auf einzelne Testphasen durch den Kunden fällt in seinen Risikobereich und berechtigt nicht zu einer An- bzw. Abnahmeverweigerung.

7.3 / Verzögert der Kunde die Betriebsabnahmetests, kann 3f8h.net dem Kunden eine Frist von 7 Tagen setzen, innerhalb der die Tests durchzuführen sind. Schweigt der Kunde auf diese Aufforderung, so gilt dies als Billigung der Installation der Software.

8. Wartung

8.1 / 3f8h.net bietet dem Kunden die Möglichkeit, einen gesonderten Wartungsvertrag für Wartung, Unterhalt, Weiterentwicklung etc. einer IT-Infrastruktur (Server, Arbeitsplätze, Automationen etc.) zu schließen, für den die folgenden Bedingungen ergänzend gelten.

8.2 / Aufträge und Anfragen von Kunden, die einen Wartungsvertrag mit 3f8h.net geschlossen haben, werden bevorzugt behandelt. Soweit mehrere Kunden mit Wartungsverträgen zeitgleich mit Anfragen/Aufträgen an 3f8h.net herantreten, werden diese in der Reihenfolge des Eingangs der Anfrage bei 3f8h.net bearbeitet.

8.2 / Die Höhe der vereinbarten Vergütung ist vom Umfang, insbesondere von der Anzahl und Art der zu wartenden Arbeitsplätze, abhängig. Soweit ein Pauschalpreis vereinbart wurde, gilt dieser nur für den im Wartungsvertrag bezeichneten Umfang und zu den explizit aufgeführten Konditionen. Dies gilt ebenfalls für vereinbarte Rabatte.

8.3 / Die Vergütung wird monatlich fällig und ist jeweils zum im Wartungsvertrag bezeichneten Stichtag zu leisten. Soweit ein Pauschalpreis über einen darüber hinausgehenden Zeitraum vereinbart worden ist, ist 3f8h.net berechtigt, dementsprechende monatliche Teilabschläge zu verlangen.

8.4 / Die Kündigungsfrist des Wartungsvertrages beträgt 2 Monate. Sie ist gewahrt, wenn die schriftliche Kündigung rechtzeitig bei 3f8h.net eingeht.

8.5 / Wird im Rahmen der Wartung der Austausch von Teilen oder der Einsatz von Ersatzteilen, weiterer Software etc. erforderlich, sind diese gesondert zu vergüten, soweit kein Fall der in Klausel 4 bestimmten Gewährleistung durch 3f8h.net vorliegt. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz weiterer Mitarbeiter oder Dritter.

8.6 / Die Anfahrt zum Kunden ist gesondert zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

8.7 / 3f8h.net ist für den Kunden Ansprechpartner bei Problemen der IT sowie produktionstechnischen Fragen. Die Leistungen des Wartungsvertrages umfassen neben der tatsächlichen Wartung einen Telefonsupport/Support per Email (Ticketsystem) von Mo-Sa zwischen 8 und 20 Uhr mit einer Reaktionszeit von max. 4 Stunden. Falls im Wartungsvertrag definiert, kann der Kunde diesen Support im vereinbarten Umfang pro Monat kostenfrei (exklusive der dem Kunden entstehenden Telefonkosten) nutzen. Darüber hinausgehende Wartungszeiten in Form telefonischen, elektronischen oder persönlichen Supports werden gesondert in Rechnung gestellt.

8.8 / Die Wartungsleistung und der Support sind jederzeit abrufbar, soweit keine höhere Gewalt (Krankheit, Tod, etc.) oder andere für 3f8h.net unabwendbare Umstände hinzutreten. Urlaubszeiten, in denen der Support oder die Wartung nicht oder nicht vollständig leistungsfähig sein könnte, werden rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vorher) angekündigt. Über eine bestehende Vertretung wird der Kunde informiert.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur Bezahlung des Vertragspreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen, sowie der im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware das Eigentum von 3f8h.net. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.

10. Schlussbestimmungen

10.1 / Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, und in den übrigen Fällen wird der Sitz von 3f8h.net als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.2 / Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3 / Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.